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Bauleitung Martin Maier

Barrierefreiheits-erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Maier Bausachverständiger) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

 

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

(Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie

Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

https://maier-bausachverstaendiger.de

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

 

Martin Maier
Maier Bausachverständiger
Michaelstraße 15
92318 Neumarkt

 

Kontakt

Telefon: +49151 54269320
E-Mail: martin@maier-bausachverstaendiger.de

 

Was Barrierefreiheit im Web bedeutet

Eine barrierefreie Website ermöglicht es Besuchern mit Behinderungen, die Website mit der gleichen oder ähnlichen Anstrengung und Vergnügen wie andere Besucher zu durchsuchen. Dies kann mit den Möglichkeiten des Systems, auf dem die Website läuft, und durch unterstützende Technologien erreicht werden.

 

Unsere Evaluationsmethode:

Wir haben folgende Prüftools verwendet um potenzielle Probleme zu finden und zu beheben:

  • AccessibilityChecker.org

  • Wizard von WIX

 

Anpassungen zur Barrierefreiheit auf dieser Website

Wir haben diese Website in Übereinstimmung mit den WCAG-Richtlinien 2.2 angepasst und die Website bis zum Level AA zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Website wurde für unterstützende Technologien wie Screenreader und Tastatur angepasst. Im Rahmen dieser Bemühungen haben wir auch:

 

  • Die Sprache der Website festgelegt

  • Die Skalierbarkeit der Website auf 200 % im Browser sichergestellt

  • Alternativtext zu Bildern hinzugefügt

  • Einfache und konsistente Layouts verwendet

  • Ausfüllhilfen in Kontaktformularen

  • Farbkombinationen integriert, die den erforderlichen Farbkontrast erfüllen

  • Sinnvolle Überschriftenstrukturen festgelegt und angewandt

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.04.26 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.04.26 überprüft.

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